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   VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16 V   

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https://dejure.org/2016,25521
VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16 V (https://dejure.org/2016,25521)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.07.2016 - 8 K 97.16 V (https://dejure.org/2016,25521)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 8 K 97.16 V (https://dejure.org/2016,25521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 Abs 1 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG
    Asylrecht: Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung; Erforderlichkeit von Sprachkenntnissen; gesetzliche Härtefallregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16

    Aufenthaltsrecht: Beschränkung des Ehegattennachzugs für assoziationsberechtigte

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Das Erfordernis gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, erfüllt seit der Einfügung der gesetzlichen Härtefallregelung des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I, S. 1386) die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Zulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung (so auch VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016 - VG 4 K 23.16 V - juris Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 33 K 292.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 15. April 2016 - VG 29 K 165.15 V - EA, S. 7; Urteil vom 13. April 2016 - VG 29 K 211.15 V - EA, S. 5 ff.; Urteil vom 2. Februar 2016 - VG 2 K 417.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 23. November 2015 - VG 15 K 246.15 V - EA, S. 9 f.; Urteil vom 11. November 2015 - VG 10 K 302.14 V - EA, S. 5).

    Es werden schon keine überhöhten Anforderungen an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse gestellt und bei Unzumutbarkeit von (weiteren) Bemühungen zum Spracherwerb ist der Sprachnachweis nicht Voraussetzung für die Visumserteilung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 25 ff.).

    Der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse kann in verschiedenster Form geführt werden, auch wenn die Vorlage eines Sprachzertifikats den einfachsten Nachweisweg darstellen mag (VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 31).

  • EuGH, 12.04.2016 - C-561/14

    Genc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Das Erfordernis, vor der Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, geht nicht über das zu deren Erreichung Erforderliche hinaus (vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2016 - C-561/14 -, juris Rn. 51).

    Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung, die der Integrationsförderung im Rahmen des Unionsrechts beigemessen wird, betont (EuGH, Urteil vom 12. April 2016, a.a.O., Rn. 55 f.).

    Abgesehen davon sind für die Anerkennung eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses keine sonderlich strengen Maßstäbe anzulegen (vgl. Generalanwalt [EuGH] P. Mengozzi, Schlussanträge vom 20. Januar 2016, C-561/14, juris Rn. 33 m.w.N.).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Sprachkenntnisse sind zweifellos geeignet, die Integration zu fördern (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C-153/14 -, juris Rn. 53) und Opfern von Zwangsehen Sozialkontakte außerhalb der Familie zu ermöglichen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C-153/14 -, juris Rn. 49 ff.) ist die Vorschrift dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat von Drittstaatsangehörigen verlangen kann, dass sie eine Integrationsprüfung erfolgreich ablegen, bei der Grundkenntnisse sowohl der Sprache als auch der Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaates beurteilt werden, bevor er ihnen die Einreise in sein Hoheitsgebiet erlaubt, sofern die Anwendungsvoraussetzungen für ein solches Erfordernis die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren.

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Für die Erforderlichkeit des Sprachnachweises ist wie allgemein bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 11).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2014 (C-138/13 - juris) für die vor dem 1. August 2015 bestehenden Rechtslage entschieden, dass das Spracherfordernis in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG in seiner damaligen Ausgestaltung gegen die Standstillklausel in Art. 41 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1970 (ZP) - die nach der Rechtsprechung des EuGH mit Art. 13 ARB 1/80 gleichartig ist - verstoße.
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Der Nachweis von Sprachkenntnissen soll nach dem gesetzgeberischen Willen die Integration im Bundesgebiet erleichtern und Opfer von Zwangsverheiratungen schützen (BT-Drs. 15/5065, S. 173; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 -, juris Rn. 5).
  • Drs-Bund, 09.03.2005 - BT-Drs 15/5065
    Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
    Der Nachweis von Sprachkenntnissen soll nach dem gesetzgeberischen Willen die Integration im Bundesgebiet erleichtern und Opfer von Zwangsverheiratungen schützen (BT-Drs. 15/5065, S. 173; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 -, juris Rn. 5).
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